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Radio Vatikan

19.07.2013

Ein Moslem darf bei „extremen Durst“ während des Fastenmonats Ramadan trinken. Das besagt ein Dekret des islamischen religiösen Würdenträgers, dem Großayatollah Assadolah Bayat Zanjani, wie iranische Medien am Donnerstag berichteten. Die Debatte war während des Ramadan innerhalb der islamischen Geistlichkeit entfacht. Das Dekret des Großayatollah besagt, dass ein Moslem gerade so viel trinken dürfe, dass sein Durst gestillt sei. Das breche nicht das Fasten. Der Großayatollah Nasser Makarem Shirazi kritisierte das Dekret umgehend. Man könne nicht zur gleichen Zeit Fasten und Trinken. Er erinnerte, dass jedes Brechen des Fastens an einem anderen Tag im Jahr wieder ausgeglichen werden müsse. Während des Ramadan verzichten Muslime auf Speisen und Getränke zwischen Sonnenauf- und untergang.

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